GWIDS.AT
← Zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 2.1.0 – Stand 03.09.2026

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen GWIDS – Gregor Wohlmacher Individual Development Solutions und dem Auftraggeber. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) kommen auf Basis dieser AGB nicht zustande.

Nutzungsbedingungen

  1. Zahlungsstruktur

    a) Mit Meilensteinvereinbarung: Die Zahlungsstruktur für Projekte mit Meilensteinen wird im Angebot festgelegt. In der Regel erfolgt eine Anzahlung vor Projektbeginn, gefolgt von weiteren Zahlungen, die an die Erreichung definierter Meilensteine gebunden sind. Die genauen Prozentsätze und Meilensteine werden im Angebot detailliert angegeben. Nach Erbringung der jeweiligen Leistung und erfolgreichem Abschluss eines Meilensteins erhält der Kunde umgehend eine Dokumentation des Fortschritts. Die Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

    b) Normale Zahlung: Sofern keine Meilensteine vereinbart sind, erfolgt die Zahlungsstruktur wie folgt: Der Kunde hat die Zahlung für das gesamte Projekt nach Abschluss des Projekts oder gemäß dem im Angebot festgelegten Zeitrahmen zu leisten. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

  2. Zahlungsverzug, Verzugszinsen, Leistungsaussetzung und Mahnwesen

    a) Verzugszinsen und Betreibungskosten: Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist GWIDS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Der Verzugszinssatz beträgt gemäß § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; maßgeblich ist der am ersten Kalendertag des jeweiligen Halbjahres geltende Basiszinssatz. Hat der Kunde den Zahlungsverzug nicht zu vertreten, beträgt der Zinssatz 4 % p.a. (§ 1000 Abs 1 ABGB).

    Verzugszinsen laufen ab Fälligkeit. Das nachstehend beschriebene Mahnwesen schiebt weder die Fälligkeit noch den Zinsenlauf hinaus. Die Verrechnung der Verzugszinsen erfolgt in der Regel erst mit der letzten Mahnung, dann jedoch rückwirkend taggenau ab dem Tag nach Fälligkeit. Das Unterbleiben einer früheren Verrechnung stellt keinen Verzicht auf den Zinsenanspruch dar.

    Zusätzlich werden Mahnspesen verrechnet: EUR 10,– für die erste Mahnung sowie EUR 40,– ab der zweiten Mahnung als Betreibungskostenpauschale gemäß § 458 UGB. Mahnspesen kumulieren nicht – die jeweils höhere Stufe ersetzt den Betrag der Vorstufe, die letzte Mahnung übernimmt den Betrag der zweiten Mahnung. Es fallen daher höchstens EUR 40,– an Mahnspesen an. Darüber hinaus ist GWIDS berechtigt, die tatsächlich angefallenen und angemessenen Kosten der Betreibung und Einbringung, insbesondere Inkasso- und Rechtsanwaltskosten, gemäß § 1333 Abs 2 ABGB zu verrechnen.

    b) Aussetzung der Leistungen: Bei Zahlungsverzug ist GWIDS berechtigt, sämtliche Leistungen und Arbeiten bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für laufende Service- und Wartungsleistungen, Leistungen im Rahmen vereinbarter Service-Level-Agreements (SLA), Fehleranalysen und Bugfixes, Supportleistungen, Weiterentwicklungen, Deployments sowie sonstige vertraglich vereinbarte Leistungen. Das Recht zur Aussetzung der Leistungen besteht unabhängig davon, ob die betreffende Leistung inhaltlich mit der offenen Forderung oder dem zugrunde liegenden Projekt in Zusammenhang steht.

    Spätestens mit Versand der zweiten Mahnung ist GWIDS berechtigt, sämtliche vorgenannten Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Eine Verpflichtung zur Erbringung weiterer Leistungen während eines bestehenden Zahlungsverzugs besteht nicht. Durch die Aussetzung der Leistungen entstehen dem Kunden keine Ansprüche auf kostenlose Ersatzleistungen, verlängerte Reaktionszeiten oder sonstige Kompensation.

    Für die Dauer einer verzugsbedingten Aussetzung wird der Leistungsanspruch des Kunden, insbesondere vereinbarte Leistungskontingente aus Service- und Wartungsvereinbarungen, anteilig (aliquot) gekürzt. In diesem Zeitraum nicht erbrachte Leistungen werden weder nachgeholt noch gutgeschrieben. Die aliquote Kürzung lässt die offene Forderung unberührt; die Rechnung bleibt offen und wird regulär weitergemahnt.

    c) Ablauf des Mahnwesens: Bezugspunkt aller nachstehenden Fristen ist das Fälligkeitsdatum der Rechnung.

    • 3 Tage vor Fälligkeit: Zahlungserinnerung – ohne Mahnspesen und ohne Verzugszinsen.
    • 1 Tag nach Fälligkeit: erste Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen, Mahnspesen EUR 10,–.
    • 16 Tage nach Fälligkeit: zweite Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen, Mahnspesen EUR 40,– anstelle des Betrags der ersten Mahnung.
    • 24 Tage nach Fälligkeit: letzte Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen, Mahnspesen unverändert EUR 40,–, zuzüglich der Verzugszinsen ab Fälligkeit.
    • Ab 32 Tagen nach Fälligkeit: Einleitung weiterer rechtlicher Schritte zur Durchsetzung der offenen Forderung.

    Die vorgenannten Fristen stellen den grundsätzlich vorgesehenen Ablauf des Mahnwesens dar. GWIDS behält sich vor, im Einzelfall abweichende Zahlungsfristen zu setzen, weitere Mahnungen zu versenden oder Forderungen ohne weitere Mahnung rechtlich geltend zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  3. Vertraulichkeitspflicht

    Alle im Rahmen des Projekts ausgetauschten Informationen sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche von GWIDS erhaltenen Projektinformationen, technische Spezifikationen und Dokumentationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Ebenso verpflichtet sich GWIDS, sämtliche Kundeninformationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über die Dauer des Projekts hinaus.

  4. Eigentum an Unterlagen

    Alle vom Auftraggeber erhaltenen Originalunterlagen bleiben alleiniges Eigentum des Auftraggebers. Alle Unterlagen und Materialien, die der Kunde von GWIDS erhält, bleiben bis zur Abschlusszahlung Eigentum von GWIDS. Unter „Originalunterlagen“ sind sowohl physische als auch digitale Dokumente zu verstehen.

  5. Bereitstellung notwendiger Unterlagen

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Softwareerstellung erforderlichen Unterlagen schnellstmöglich in digitaler Form bereitzustellen. Diese Unterlagen müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage bereitgestellt werden.

  6. Eigentum am Quellcode

    a) Ohne Meilensteinvereinbarung: Sofern keine Meilensteine vertraglich vereinbart sind, verbleibt das Eigentum am gesamten Quellcode bis zur vollständigen Abschlusszahlung bei GWIDS. Erst nach vollständiger Bezahlung gehen alle Eigentumsrechte uneingeschränkt auf den Kunden über.

    b) Mit Meilensteinvereinbarung: Sofern vertraglich Meilensteine und entsprechende Zahlungen vereinbart sind, geht das Eigentum an den jeweiligen, abgeschlossenen Teilen des Quellcodes anteilig mit jeder geleisteten Meilensteinzahlung an den Kunden über. GWIDS behält das uneingeschränkte Eigentum an allen Quellcodeteilen, die noch nicht durch eine Meilensteinzahlung abgedeckt sind. Eine Nutzung des bezahlten Quellcodes ist ausschließlich innerhalb des Projektkontexts gestattet. Nach der Abschlusszahlung erhält der Kunde das uneingeschränkte Eigentumsrecht am gesamten Quellcode.

  7. Zusätzliche Arbeiten

    Alle Arbeiten, die außerhalb des vereinbarten Projektumfangs angefordert werden oder sich im Laufe des Projekts als erforderlich erweisen, unterliegen einer gesonderten Bewertung, Analyse und Abrechnung. Der Kunde wird vor Beginn dieser zusätzlichen Arbeiten über die damit verbundenen Kosten informiert.

  8. Projektstornierung

    Im Falle einer Projektstornierung durch den Kunden verpflichtet sich dieser, alle Kosten für bereits geleistete Stunden sowie angefallene Auslagen zu tragen. Die Stornierung muss mindestens 5 Werktage vor dem geplanten Projektstart erfolgen.

  9. Abnahme der Projektmeilensteine

    Nach Abschluss jedes Projektmeilensteins erhält der Kunde eine Dokumentation des aktuellen Stands und die Gelegenheit, diesen zu überprüfen. Der Kunde hat nach Erhalt der Dokumentation 5 Werktage Zeit, schriftlich Rückmeldung zu geben, falls Anpassungen nötig sind. Ohne rechtzeitige Rückmeldung gilt der Meilenstein als abgenommen, und die nächsten Projektschritte werden eingeleitet.

  10. Klarstellung von Anforderungen und Änderungswünschen

    Alle Anforderungen und Funktionswünsche sind vor Beginn des Projekts und zu jedem Meilenstein klar und detailliert festzuhalten. Sollten nachträglich zusätzliche oder abweichende Funktionalitäten gewünscht sein, gelten diese als Änderungswünsche und unterliegen einer gesonderten Bewertung, schriftlichen Vereinbarung und Abrechnung.

  11. Abgrenzung des Projektumfangs und zusätzliche Module

    Dieses Projekt umfasst ausschließlich die im Angebot beschriebenen Funktionen und Module. Zusätzliche Anforderungen, die nach Angebotslegung oder während der Projektdurchführung auftreten, sind nicht im Angebot enthalten und werden separat bewertet und abgerechnet. GWIDS verpflichtet sich, den Kunden frühzeitig über den zu erwartenden Mehraufwand zu informieren.

Haftungsausschluss

  1. Allgemeine Informationen

    Die Software wird von GWIDS – Gregor Wohlmacher bereitgestellt und ist „wie besehen“ und „wie verfügbar“, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Benutzers.

  2. Keine Garantie für Kompatibilität und Anpassungen

    GWIDS übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, bezüglich der Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Software. Dies schließt, jedoch nicht beschränkt auf, stillschweigende Garantien der Marktgänglichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter ein. Die Kompatibilität der Software mit spezifischen Systemen, insbesondere APPLE-Geräten, wird nur im Rahmen allgemeiner Branchenstandards sichergestellt. Sollte eine spezifische Anpassung erforderlich sein, fallen dafür zusätzliche Kosten an.

  3. Mängelrüge und Gewährleistung

    Nach Abschluss eines Projekts oder Auftrags wird dem Kunden eine Rechnung ausgestellt. Der Kunde hat innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Rechnungsdatum schriftlich etwaige Mängel, Fehler (Bugs) oder sonstige Beanstandungen zu melden.

    Die gemeldeten Mängel müssen unmittelbar mit dem abgeschlossenen Projekt oder Auftrag in Zusammenhang stehen und den ursprünglich vereinbarten Leistungs- und Funktionsumfang betreffen. Nachträgliche Änderungs-, Erweiterungs- oder Anpassungswünsche sowie Anforderungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Vereinbarung waren, stellen keinen Mangel dar und begründen keinen Anspruch auf kostenlose Fehlerbehebung.

    Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige, gilt das Projekt bzw. der betreffende Auftrag als abgenommen. Später gemeldete Beanstandungen werden grundsätzlich als kostenpflichtige Leistungen behandelt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche entgegenstehen.

    Für Mängel, die auf eine von GWIDS zu vertretende mangelhafte oder vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, erfolgt eine kostenlose Fehlerbehebung innerhalb eines Zeitraums von maximal 60 Kalendertagen ab Abnahme bzw. Übergabe der jeweiligen Leistung. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden Fehleranalysen, Fehlerbehebungen und sonstige Unterstützungsleistungen grundsätzlich nach dem jeweils vereinbarten bzw. gültigen Stundensatz verrechnet, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche entgegenstehen.

    Stellt sich im Zuge der Prüfung oder Bearbeitung eines vom Kunden als Mangel gemeldeten Fehlers heraus, dass dieser nicht auf eine von GWIDS zu vertretende mangelhafte Leistung zurückzuführen ist, insbesondere durch nachträgliche Änderungen, Anpassungen oder Eingriffe des Kunden oder Dritter, Änderungen an Fremdsystemen, Betriebssystemen, Schnittstellen oder der Infrastruktur verursacht wurde, gilt die betreffende Leistung nicht als kostenlose Mängelbehebung. Sämtliche im Zusammenhang mit der Prüfung, Analyse und Bearbeitung bereits erbrachten sowie zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Leistungen sind in diesem Fall vollständig nach dem jeweils vereinbarten bzw. gültigen Stundensatz zu vergüten.

    Die kostenlose Fehlerbehebung umfasst ausschließlich die Wiederherstellung des ursprünglich vereinbarten Funktionsumfangs. Weitergehende Anpassungen, Verbesserungen, Erweiterungen oder Änderungen stellen keine Mängelbehebung dar und werden gesondert nach Aufwand verrechnet.

    Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben im gesetzlich zwingenden Umfang unberührt.

    Durch die Meldung oder Behebung eines Mangels wird die Abnahme der übrigen, vom gemeldeten Mangel nicht betroffenen Leistungen nicht aufgehoben, wiederholt oder aufgeschoben.

  4. Haftungsbeschränkung

    In keinem Fall haftet GWIDS für direkte, indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder unsachgemäßen Nutzung der Software ergeben, selbst wenn GWIDS auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Dies schließt, jedoch nicht beschränkt auf, Schäden durch entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder Daten in Informationsverarbeitungssystemen ein.

  5. Änderungen und Updates

    GWIDS behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Updates an der Software vorzunehmen. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, stets die neueste Version der Software zu verwenden. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.

  6. Streitbeilegung

    Im Falle von Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, zunächst informelle Verhandlungen zur Lösung des Konflikts zu führen. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann der Rechtsweg beschritten werden.

  7. Anwendbares Recht

    Dieser Haftungsausschluss unterliegt den Gesetzen der Republik Österreich. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Haftungsausschluss ergeben, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Vöcklabruck in Österreich.

  8. Änderungen der AGB und Projektstornierung

    GWIDS behält sich das Recht vor, Änderungen an den AGB vorzunehmen. Sollte der Kunde diesen Änderungen nicht zustimmen und dies zu nachteiligen Auswirkungen für GWIDS führen, ist GWIDS berechtigt, das Projekt fristlos zu beenden. In diesem Fall wird dem Kunden eine angemessene Frist zur Einigung eingeräumt. Kommt es zu keiner Einigung, ist GWIDS nicht verpflichtet, die Zusammenarbeit fortzusetzen.

  9. Kontaktinformationen

    Für Fragen zu diesen AGB kontaktieren Sie uns bitte unter:

    • E-Mail: office@gwids.at
    • Telefon: +43 650 44 24 789
    • Alternativ: Kontaktformular auf unserer Website
  10. Schlussbestimmungen

    Sollte eine Bestimmung dieses Haftungsausschlusses unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Service-Level-Agreement (SLA)

  1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen GWIDS – Gregor Wohlmacher Individual Development Solutions und den Kunden über die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen, einschließlich der Verwaltung von Websites und Servern, abgeschlossen werden.

  2. Service Level Agreement (SLA)

    Im Rahmen der bereitgestellten Dienstleistungen wird ein Service Level Agreement (SLA) verwendet, das die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Erbringung der Dienste festlegt. Die spezifischen Anforderungen, Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten und sonstigen Details werden in diesem SLA-Vertrag festgelegt und sind nicht Bestandteil dieser AGB.

  3. Verfügbarkeit und Support

    Der Dienstanbieter verpflichtet sich, die im SLA festgelegten Verfügbarkeiten und Supportleistungen anzubieten. Die genauen Spezifikationen werden im SLA definiert, einschließlich Reaktionszeiten bei Supportanfragen.

  4. Änderungen

    Änderungen oder Anpassungen der SLA bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien. Diese Änderungen werden nicht in den AGB geregelt, sondern separat im SLA dokumentiert.

  5. Kontaktinformationen

    Kunden können GWIDS über die folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichen:

    • E-Mail: support@gwids.at
    • Telefon: +43 650 44 24 789
    • Alternativ: Kontaktformular auf unserer Website
  6. Schlussbestimmungen

    Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses SLA hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung ungültig sein, wird diese durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Version 2.1.0 vom 03.09.2026

© 2026 GWIDS – Gregor Wohlmacher Individual Development Solutions

Impressum · Datenschutz · AGB · Cookie-Einstellungen