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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 2.0.0 – Erstellt am 15.11.2024

Nutzungsbedingungen

  1. Zahlungsstruktur

    a) Mit Meilensteinvereinbarung: Die Zahlungsstruktur für Projekte mit Meilensteinen wird im Angebot festgelegt. In der Regel erfolgt eine Anzahlung vor Projektbeginn, gefolgt von weiteren Zahlungen, die an die Erreichung definierter Meilensteine gebunden sind. Die genauen Prozentsätze und Meilensteine werden im Angebot detailliert angegeben. Nach Erbringung der jeweiligen Leistung und erfolgreichem Abschluss eines Meilensteins erhält der Kunde umgehend eine Dokumentation des Fortschritts. Die Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

    b) Normale Zahlung: Sofern keine Meilensteine vereinbart sind, erfolgt die Zahlungsstruktur wie folgt: Der Kunde hat die Zahlung für das gesamte Projekt nach Abschluss des Projekts oder gemäß dem im Angebot festgelegten Zeitrahmen zu leisten. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

  2. Vertraulichkeitspflicht

    Alle im Rahmen des Projekts ausgetauschten Informationen sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche von GWIDS erhaltenen Projektinformationen, technische Spezifikationen und Dokumentationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Ebenso verpflichtet sich GWIDS, sämtliche Kundeninformationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über die Dauer des Projekts hinaus.

  3. Eigentum an Unterlagen

    Alle vom Auftraggeber erhaltenen Originalunterlagen bleiben alleiniges Eigentum des Auftraggebers. Alle Unterlagen und Materialien, die der Kunde von GWIDS erhält, bleiben bis zur Abschlusszahlung Eigentum von GWIDS. Unter „Originalunterlagen“ sind sowohl physische als auch digitale Dokumente zu verstehen.

  4. Bereitstellung notwendiger Unterlagen

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Softwareerstellung erforderlichen Unterlagen schnellstmöglich in digitaler Form bereitzustellen. Diese Unterlagen müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage bereitgestellt werden.

  5. Eigentum am Quellcode

    a) Ohne Meilensteinvereinbarung: Sofern keine Meilensteine vertraglich vereinbart sind, verbleibt das Eigentum am gesamten Quellcode bis zur vollständigen Abschlusszahlung bei GWIDS. Erst nach vollständiger Bezahlung gehen alle Eigentumsrechte uneingeschränkt auf den Kunden über.

    b) Mit Meilensteinvereinbarung: Sofern vertraglich Meilensteine und entsprechende Zahlungen vereinbart sind, geht das Eigentum an den jeweiligen, abgeschlossenen Teilen des Quellcodes anteilig mit jeder geleisteten Meilensteinzahlung an den Kunden über. GWIDS behält das uneingeschränkte Eigentum an allen Quellcodeteilen, die noch nicht durch eine Meilensteinzahlung abgedeckt sind. Eine Nutzung des bezahlten Quellcodes ist ausschließlich innerhalb des Projektkontexts gestattet. Nach der Abschlusszahlung erhält der Kunde das uneingeschränkte Eigentumsrecht am gesamten Quellcode.

  6. Zusätzliche Arbeiten

    Alle Arbeiten, die außerhalb des vereinbarten Projektumfangs angefordert werden oder sich im Laufe des Projekts als erforderlich erweisen, unterliegen einer gesonderten Bewertung, Analyse und Abrechnung. Der Kunde wird vor Beginn dieser zusätzlichen Arbeiten über die damit verbundenen Kosten informiert.

  7. Projektstornierung

    Im Falle einer Projektstornierung durch den Kunden verpflichtet sich dieser, alle Kosten für bereits geleistete Stunden sowie angefallene Auslagen zu tragen. Die Stornierung muss mindestens 5 Werktage vor dem geplanten Projektstart erfolgen.

  8. Abnahme der Projektmeilensteine

    Nach Abschluss jedes Projektmeilensteins erhält der Kunde eine Dokumentation des aktuellen Stands und die Gelegenheit, diesen zu überprüfen. Der Kunde hat nach Erhalt der Dokumentation 5 Werktage Zeit, schriftlich Rückmeldung zu geben, falls Anpassungen nötig sind. Ohne rechtzeitige Rückmeldung gilt der Meilenstein als abgenommen, und die nächsten Projektschritte werden eingeleitet.

  9. Klarstellung von Anforderungen und Änderungswünschen

    Alle Anforderungen und Funktionswünsche sind vor Beginn des Projekts und zu jedem Meilenstein klar und detailliert festzuhalten. Sollten nachträglich zusätzliche oder abweichende Funktionalitäten gewünscht sein, gelten diese als Änderungswünsche und unterliegen einer gesonderten Bewertung, schriftlichen Vereinbarung und Abrechnung.

  10. Abgrenzung des Projektumfangs und zusätzliche Module

    Dieses Projekt umfasst ausschließlich die im Angebot beschriebenen Funktionen und Module. Zusätzliche Anforderungen, die nach Angebotslegung oder während der Projektdurchführung auftreten, sind nicht im Angebot enthalten und werden separat bewertet und abgerechnet. GWIDS verpflichtet sich, den Kunden frühzeitig über den zu erwartenden Mehraufwand zu informieren.

Haftungsausschluss

  1. Allgemeine Informationen

    Die Software wird von GWIDS – Gregor Wohlmacher bereitgestellt und ist „wie besehen“ und „wie verfügbar“, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Benutzers.

  2. Keine Garantie für Kompatibilität und Anpassungen

    GWIDS übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, bezüglich der Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Software. Dies schließt, jedoch nicht beschränkt auf, stillschweigende Garantien der Marktgänglichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter ein. Die Kompatibilität der Software mit spezifischen Systemen, insbesondere APPLE-Geräten, wird nur im Rahmen allgemeiner Branchenstandards sichergestellt. Sollte eine spezifische Anpassung erforderlich sein, fallen dafür zusätzliche Kosten an.

  3. Mängelrüge und Gewährleistung

    Nach Abschluss eines Projekts oder Auftrags wird dem Kunden eine Rechnung ausgestellt. Der Kunde hat innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Rechnungsdatum schriftlich etwaige Mängel, Fehler (Bugs) oder sonstige Beanstandungen zu melden.

    Die gemeldeten Mängel müssen direkt mit dem abgeschlossenen Projekt oder Auftrag in Zusammenhang stehen. Unklare oder nicht eindeutig definierte Anforderungen seitens des Kunden, die nicht Teil der ursprünglichen Vereinbarung waren, stellen keinen Mangel dar und begründen keine Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.

    Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige, gilt das Projekt oder der Auftrag als mängelfrei und abgenommen.

    Mängel, die nach Ablauf der Frist gemeldet werden, sind nicht Bestandteil der kostenlosen Gewährleistung. Eine Bearbeitung solcher Beanstandungen erfolgt ausschließlich im Rahmen eines kostenpflichtigen Auftrags.

    Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt, soweit zwingende gesetzliche Regelungen nichts anderes vorsehen.

  4. Haftungsbeschränkung

    In keinem Fall haftet GWIDS für direkte, indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder unsachgemäßen Nutzung der Software ergeben, selbst wenn GWIDS auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Dies schließt, jedoch nicht beschränkt auf, Schäden durch entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder Daten in Informationsverarbeitungssystemen ein.

  5. Änderungen und Updates

    GWIDS behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Updates an der Software vorzunehmen. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, stets die neueste Version der Software zu verwenden. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.

  6. Streitbeilegung

    Im Falle von Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, zunächst informelle Verhandlungen zur Lösung des Konflikts zu führen. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann der Rechtsweg beschritten werden.

  7. Anwendbares Recht

    Dieser Haftungsausschluss unterliegt den Gesetzen der Republik Österreich. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Haftungsausschluss ergeben, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Vöcklabruck in Österreich.

  8. Änderungen der AGB und Projektstornierung

    GWIDS behält sich das Recht vor, Änderungen an den AGB vorzunehmen. Sollte der Kunde diesen Änderungen nicht zustimmen und dies zu nachteiligen Auswirkungen für GWIDS führen, ist GWIDS berechtigt, das Projekt fristlos zu beenden. In diesem Fall wird dem Kunden eine angemessene Frist zur Einigung eingeräumt. Kommt es zu keiner Einigung, ist GWIDS nicht verpflichtet, die Zusammenarbeit fortzusetzen.

  9. Kontaktinformationen

    Für Fragen zu diesen AGB kontaktieren Sie uns bitte unter:

    • E-Mail: office@gwids.at
    • Telefon: +43 650 44 24 789
    • Alternativ: Kontaktformular auf unserer Website
  10. Schlussbestimmungen

    Sollte eine Bestimmung dieses Haftungsausschlusses unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Service-Level-Agreement (SLA)

  1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen GWIDS – Gregor Wohlmacher Individual Development Solutions und den Kunden über die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen, einschließlich der Verwaltung von Websites und Servern, abgeschlossen werden.

  2. Service Level Agreement (SLA)

    Im Rahmen der bereitgestellten Dienstleistungen wird ein Service Level Agreement (SLA) verwendet, das die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Erbringung der Dienste festlegt. Die spezifischen Anforderungen, Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten und sonstigen Details werden in diesem SLA-Vertrag festgelegt und sind nicht Bestandteil dieser AGB.

  3. Verfügbarkeit und Support

    Der Dienstanbieter verpflichtet sich, die im SLA festgelegten Verfügbarkeiten und Supportleistungen anzubieten. Die genauen Spezifikationen werden im SLA definiert, einschließlich Reaktionszeiten bei Supportanfragen.

  4. Änderungen

    Änderungen oder Anpassungen der SLA bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien. Diese Änderungen werden nicht in den AGB geregelt, sondern separat im SLA dokumentiert.

  5. Kontaktinformationen

    Kunden können GWIDS über die folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichen:

    • E-Mail: support@gwids.at
    • Telefon: +43 650 44 24 789
    • Alternativ: Kontaktformular auf unserer Website
  6. Schlussbestimmungen

    Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses SLA hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung ungültig sein, wird diese durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Version 2.0.0 vom 15.11.2024

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